Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 24 Landgerichten in Deutschland. Es hat seinen Sitz in der Stadt Frankfurt (Oder) in Brandenburg.
Zuständig ist das Landgericht Frankfurt (Oder) für Zivil- und Strafsachen sowie für Angelegenheiten des Handels- und Genossenschaftsregisters. In Zivilsachen ist das Gericht insbesondere für Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 5.000 Euro zuständig. Im Strafrecht handelt es sich um Delikte, die in den meisten Fällen eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren zur Folge haben.
Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Frankfurt (Oder) befindet sich in der Karl-Marx-Straße. Es ist ein historisches Gebäude im Stil des Klassizismus und wurde im Jahr 1843 eröffnet. Neben den Gerichtssälen gibt es dort auch weitere Büros und Verwaltungseinrichtungen.
Die Richterinnen und Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) sind erfahrene Juristen und entscheiden rechtliche Streitfälle nach den geltenden Gesetzen. Ihnen zur Seite stehen Justiziare, Rechtspfleger und weitere Justizmitarbeiter.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist Teil des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Brandenburg, das als übergeordnete Instanz fungiert. Bei Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) kann in den meisten Fällen beim Oberlandesgericht Brandenburg Berufung eingelegt werden.
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